Unsere Sicherheitskräge erfüllen u.a. folgende Anforderungen:
- IHK-Sachkunde gemäß § 34a GewO
- Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
- persönliches Auftreten (freundlich, sicher, hilfsbereit, kundenorientiert, belastbar usw.)
- Deutschkenntnisse sowie weitere Sprachkenntnisse (englisch, türkisch, arabisch usw.)
- einwandfreier Leumund (keine Eintragungen im Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate sein darf)
- Eintragung im Bewacherregister
- Erfahrung im Bewachungsgewerbe (mindestens ein Jahr)
- Kenntnisse in der Handhabung und Bedienung von Sicherheitstechnik (Einbruchmeldeanlagen, Brandschutzmeldeanlagen, sonstige Gefahren- und Störmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Zutrittssysteme usw.)
- PC-Kenntnisse (Windows, Word, Excel, Outlook usw.)
- Ersthelferqualifikation
- Brandschutzhelfer