Unsere Sicherheitskräge erfüllen u.a. folgende Anforderungen:

  • IHK-Sachkunde gemäß § 34a GewO
  • Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
  • persönliches Auftreten (freundlich, sicher, hilfsbereit, kundenorientiert, belastbar usw.)
  • Deutschkenntnisse sowie weitere Sprachkenntnisse (englisch, türkisch, arabisch usw.)
  • einwandfreier Leumund (keine Eintragungen im Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate sein darf)
  • Eintragung im Bewacherregister
  • Erfahrung im Bewachungsgewerbe (mindestens ein Jahr)
  • Kenntnisse in der Handhabung und Bedienung von Sicherheitstechnik (Einbruchmeldeanlagen, Brandschutzmeldeanlagen, sonstige Gefahren- und Störmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Zutrittssysteme usw.)
  • PC-Kenntnisse (Windows, Word, Excel, Outlook usw.)
  • Ersthelferqualifikation
  • Brandschutzhelfer